LAPL(A) - Light Aircraft Pilot Licence
Der Lizenzinhaber eines LAPL(A) ist zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht berechtigt. Er darf maximal 3 Passagiere befördern und seine Lizenz ist nur innerhalb von Europa gültig.
Beschränkungen zum PPL(A)
Mit der LAPL-Ausbildung erlangt ein Pilot zwar die günstigste derzeit verfügbare Pilotenlizenz für Flugzeuge, jedoch ist die Möglichkeit diese Lizenz mit weiteren Berechtigungen zu erweitern begrenzt.
So ist es dem Inhaber einer LAPL-Lizenz nicht möglich, eine Intrumentenflugberechtigung oder eine Berechtigung zum Führen von mehrmotorigen Flugzeugen zu erwerben. Außerdem kann man in seinem außereuropäischen Urlaub, z.B. in die USA, kein Flugzeug chartern, da dort die LAPL-Lizenz nicht anerkannt wird.
Voraussetzungen
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis für LAPL
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Sprechfunkzeugnis (BZF II oder BZF I)
Ausbildungsinhalte
Neben den 85 Stunden theoretischer Ausbildung in 8 Fächern müssen mindestens 30 Flugstunden absolviert werden, davon:
- 15 Stunden mit Fluglehrer
- mindestens 6 Stunden überwachter Soloflug
- von den 6 Stunden überwachtem Soloflug müssen mindestens 3 Stunden Solo-Überlandflug beinhaltet sein.
- innerhalb der Solo-Überlandstunden muss ein Solo-Überlandflug über mindestens 150km und Landung auf einem zweiten Platz enhalten sein
- Passagierberechtigung: Zusätzlich 10 Flugstunden als verantwortlicher Pilot, um Passagiere zu befördern.